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42

Unregistered

1

Sunday, March 2nd 2008, 7:37pm

In welcher Welt leben wir ???

Wieder Angriff in Berlin
Frau stößt Mann vor S-Bahn

Eine 20-Jährige hat auf einem Berliner S-Bahnhof einen dunkelhäutigen jungen Mann vor einen einfahrenden S-Bahnzug gestoßen. Bei dem Zwischenfall am Sonntagmorgen am Bahnhof Frankfurter Allee soll sie rassistische und fremdenfeindliche Beleidigungen gerufen haben, wie die Polizei mitteilte. Nur die schnelle Reaktion des Opfers und die Hilfe zweier unbeteiligter Fahrgäste, die den Mann vom Gleis zogen, retteten ihn vor dem herannahenden Zug. Nach Angaben des 42-jährigen Zugfahrers wäre der Mann sonst trotz einer Schnellbremsung überrollt worden. Der Staatsschutz ermittelt wegen versuchten Mordes.

eardie

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2

Sunday, March 2nd 2008, 8:22pm

In der Welt in der sich jeder selbst der Nächste ist,leider :cry:
Düsseldorf,Heimat und Liebe wohin du mich auch führen wirst.
Diese Liebe bleibt unendlich:yes:

42

Unregistered

3

Sunday, March 2nd 2008, 8:22pm

Wie muss man drauf sein, jemanden anderes vor ne Bahn zu schubsen :twisted: :twisted: :twisted:

4

Sunday, March 2nd 2008, 8:26pm

Keine Ahnung, ich komm da einfach auch nicht drauf.
Das heißt, wir sind wieder endgültig bei den Begriffen "No-Go-Area" und ähnliches angekommen. Soweit ist es mit einem Teil der Bevölkerung schon verkommen :cry: :kotz:

eardie

Master

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5

Sunday, March 2nd 2008, 8:42pm

Quoted

Original von 42
Wie muss man drauf sein, jemanden anderes vor ne Bahn zu schubsen :twisted: :twisted: :twisted:

Das frag ich mich auch :vogel:
Im Grunde ist es ein Teil den den unsere Bevölkerung
wiederspiegelt in dem es zunehmend frustriert ist :!: :!: :!:
Düsseldorf,Heimat und Liebe wohin du mich auch führen wirst.
Diese Liebe bleibt unendlich:yes:

42

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6

Sunday, March 2nd 2008, 8:44pm

Quoted

Original von eardie

Quoted

Original von 42
Wie muss man drauf sein, jemanden anderes vor ne Bahn zu schubsen :twisted: :twisted: :twisted:

Das frag ich mich auch :vogel:
Im Grunde ist es ein Teil den den unsere Bevölkerung
wiederspiegelt in dem es zunehmend frustriert ist :!: :!: :!:


FRust kann das nicht sein, auch wir sind vielleicht mal frustriert, aber das ist für mich eher ein Beweis dafür, dass ein Menschenleben heute nichts mehr wert ist, das Höchste Gut - die Gesundheit des anderen - wird heute mit Füssen getreten, das ist Respektlosigkeit :twisted: :twisted: :twisted:

eardie

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7

Sunday, March 2nd 2008, 8:52pm

Quoted

Original von 42

Quoted

Original von eardie

Quoted

Original von 42
Wie muss man drauf sein, jemanden anderes vor ne Bahn zu schubsen :twisted: :twisted: :twisted:

Das frag ich mich auch :vogel:
Im Grunde ist es ein Teil den den unsere Bevölkerung
wiederspiegelt in dem es zunehmend frustriert ist :!: :!: :!:


FRust kann das nicht sein, auch wir sind vielleicht mal frustriert, aber das ist für mich eher ein Beweis dafür, dass ein Menschenleben heute nichts mehr wert ist, das Höchste Gut - die Gesundheit des anderen - wird heute mit Füssen getreten, das ist Respektlosigkeit :twisted: :twisted: :twisted:


Schau dir die Menschen an,die in der dritten Welt,da ist Menschenleben
nix mehr wert.Je mehr Menschen in Armut verfallen,desto größer
sind die Existenzängste.
Und du glaubst doch nicht das 90% unseres Landes
was vom Wirtschaftsaufschwung haben,im Gegenteil die Armut wird
auch hier zunehmend größer.
Ich fürchte es wird noch schlimmer kommen.Da wo der Staat
mehr Personal bräuchte,da wird jedoch gespart,weil
der damit nix verdienen kann.
Auf Deutsch:Es ist dem doch scheißegal,lass die"Unterschicht"sich
doch zerfleischen,ist doch viel einfacher...traurig aber wahr :!: :!: :!:
Düsseldorf,Heimat und Liebe wohin du mich auch führen wirst.
Diese Liebe bleibt unendlich:yes:

42

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8

Sunday, March 2nd 2008, 8:55pm

Ich seh das nicht direkt so!! Aber in diesem speziellen Fall hat eine Tussi einfach einen anderen vor den Zug geschubst (bzw. wollte es). Wir sind hier nicht in Afrika, sondern in Berlin. Das ist für mich unerklärbar

eardie

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9

Sunday, March 2nd 2008, 8:59pm

Quoted

Original von 42
Ich seh das nicht direkt so!! Aber in diesem speziellen Fall hat eine Tussi einfach einen anderen vor den Zug geschubst (bzw. wollte es). Wir sind hier nicht in Afrika, sondern in Berlin. Das ist für mich unerklärbar

Sorry,das war kein Vergleich.
Ich wollte Dir damit nur sagen,wohin unsere Gesellschaft unterwegs ist,so
bitter das auch ist.
Normalerweise müssten alle näher zusammenrücken und vielmehr
miteinander kommunizieren.

Für diese Aktion gibts auch Entschuldigung,die soll ihre gerechte
Strafe erhalten
Düsseldorf,Heimat und Liebe wohin du mich auch führen wirst.
Diese Liebe bleibt unendlich:yes:

10

Sunday, March 2nd 2008, 9:01pm

und das währen 15 jahre..
Ich bin ein Fan vom KEC
Deshalb stink ich immer nach Fisch
Auch wenn die DEG mal wieder sieger war
Bleiben wir die Lieblingsstadt vom Papst im Vatikan

:rofl:

42

Unregistered

11

Sunday, March 2nd 2008, 9:03pm

Quoted

Original von Gabumon
und das währen 15 jahre..


nein , sowas gehört für immer weggeschlossen....aber irgend so ein Psychidingens wird dann beweisen, dass sie mit 3 Jahren vom Dreirädchen gefallen ist und dann wird sowas wieder auf die Menschheit losgelassen!!!

12

Tuesday, March 4th 2008, 11:43am

Quoted

Original von Gabumon
und das währen 15 jahre..


Und wiedermal falsch.
Auf Mord steht in Deutschland immer noch Lebenslang.
Nach 15 Jahren besteht die Möglichkeit den Vollzug auszusetzen.

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13

Tuesday, March 4th 2008, 11:55am

Quoted

Original von AP69

Quoted

Original von Gabumon
und das währen 15 jahre..


Und wiedermal falsch.
Auf Mord steht in Deutschland immer noch Lebenslang.
Nach 15 Jahren besteht die Möglichkeit den Vollzug auszusetzen.


das fette ist def. falsch, wenn dann ja wohl versuchter Mord...
zur Zeit kann ich Nichts sagen
Nur die :deg:

14

Tuesday, March 4th 2008, 12:11pm

StGB § 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Der Versuch ist auch als solcher zusehen.
Reine Glückssache für das Opfer wenn es nicht gelungen ist.
Der Täter ist aber trotzdem als solcher zu bestrafen.

15

Tuesday, March 4th 2008, 12:24pm

Quoted

Original von AP69

Quoted

Original von Gabumon
und das währen 15 jahre..


Und wiedermal falsch.
Auf Mord steht in Deutschland immer noch Lebenslang.
Nach 15 Jahren besteht die Möglichkeit den Vollzug auszusetzen.


und wie oft wird der dann nicht ausgesetzt? Ausser wenn dur RAF mitglied warst?
Ich bin ein Fan vom KEC
Deshalb stink ich immer nach Fisch
Auch wenn die DEG mal wieder sieger war
Bleiben wir die Lieblingsstadt vom Papst im Vatikan

:rofl:

16

Tuesday, March 4th 2008, 12:43pm

Ich gebe zu es ist schwierig hierzu Zahlen zu kriegen.
Habe in einer Statistik gelesen das von rund 1.400 Verurteilten 300 bis 400 damit rechnen müssen die Strafe tatsächlich absitzen zu müssen.

17

Tuesday, March 4th 2008, 12:57pm

Lebenslang gibt es ja nach deutschem gesetz eh nicht, denn jeder hat die chance auf eine Haftentlassung (ausser du bist RAFler, dann wird das gesetz ja eh gebogen)

ich kann mich irgendwie auch an keinen fall erinnern wo einer die 25 jahre gesessen hat (ausser eben bei RAF leuten)
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Auch wenn die DEG mal wieder sieger war
Bleiben wir die Lieblingsstadt vom Papst im Vatikan

:rofl:

18

Tuesday, March 4th 2008, 1:03pm

Und nochmals für Mord gilt
§ 211 StGB.
Dort steht eindeutig das Wort Lebenslang.

19

Tuesday, March 4th 2008, 1:15pm

da könnte auch Kirschkuchen stehen

25 jahre ist kein Lebenslang.. die Amis haben lebenslang und zwar wörtlich, die Franzosen wohl auch

die längste Haftdauer in Deutschland war 27 Jahre, da jeder die chance haben muss sich zu "rehabilitieren" gibt es lebenslang nunmal nicht

Quoted


Verfassungsrechtliche Zulässigkeit [Bearbeiten]Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe. Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z.B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187).
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:rofl:

This post has been edited 3 times, last edit by "Gabumon" (Mar 4th 2008, 1:21pm)


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20

Tuesday, March 4th 2008, 7:45pm

Quoted

Original von Gabumon
da könnte auch Kirschkuchen stehen

25 jahre ist kein Lebenslang.. die Amis haben lebenslang und zwar wörtlich, die Franzosen wohl auch

die längste Haftdauer in Deutschland war 27 Jahre, da jeder die chance haben muss sich zu "rehabilitieren" gibt es lebenslang nunmal nicht

Quoted


Verfassungsrechtliche Zulässigkeit [Bearbeiten]Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe. Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z.B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187).


Gabi, schmeiss hier nicht diesen blanken Unsinn durch die Gegend. Wenn du schon freundschaftliche Beziehungen zu Wikipedia pflegst, dann musst du a) auch alles lesen und b) es auch verstehen! :roll:

Wie kann die längste Haftzeit 27 Jahre betragen haben, wenn in Bayern vor ein paar Jahren ein "Lebenslänglicher" nach 37 Jahren mit seinem Antrag auf vorzeitige Haftentlassung Erfolg hatte? :vogel:

Zudem ist es ja schön, wenn du das Verfassungsgericht mit Urteilen von 1977 bemühst. Zwischenzeitlich wurde aber die Sicherungsverwahrung speziell für diesen Fall eingeführt. Und hierfür gilt:

Quoted

Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich unbefristet, was nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 auch im Einklang mit der Verfassung steht.